FÜR VERKÄUFER AUFGEPASST!!!                

Der kostenlose Energieausweis

 

Wer muss einen Energiepass vorweisen?

 

Eigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, müssen den potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung der entsprechenden Immobilie einen gültigen Energieausweis vorweisen,

oder gut sichtbar aushängen.

 

Wann besteht die Pflicht, einen Energieausweis vorzuweisen?

 

Bereits beim Inserieren der Immobilie müssen die zentralen Daten aus dem Energieausweis angegeben werden.

 

Nach Abschluss eines Kaufvertrages muss der Energieausweis, (oder eine Kopie)

an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Formal ist es also völlig ausreichend, pro Gebäude nur ein Energieausweis Original ausstellen zu lassen und davon, je nach Bedarf, benötigte Kopien anzufertigen.

 

 

Um einen Verbrauchsausweis zu erstellen, müssen von uns folgende Angaben eingeholt werden, die Sie als Kunde zur Verfügung stellen:

 

  • Baujahr
  • Wohnfläche
  • welcher Energieträger hat die Heizung? (Holz, Öl, Gas etc.)
  • Nutzfläche
  • Verbrauch der letzten 3 vollen Jahre

 

Für Verkäufer:

Der Verbrauchsausweis wird von uns kostenlos online erstellt und telefonisch oder per Mail angefragt.

Eine Besichtigung vor Ort wird nicht durchgeführt.

Der Verbrauchsausweis ist nur für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten.

 

Bearbeitungszeit ca. 5-10 Tage

 

Achtung!

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